Mandate (exemplarisch)

Prozessrechtliche Beratung im Gesellschaftsrecht:

  • Vertretung des Aufsichtsratsmitglieds einer AG bei der erfolgreichen Abwehr seiner Abberufung in einem Abberufungsverfahren gemäß § 103 Abs. 3 AktG.
  • Vertretung einer GmbH in einstweiligem Verfügungsverfahren gegen einen Gesellschafter wegen der Verletzung des Wettbewerbsverbots.
  • Vertretung des Aufsichtsratsmitglieds einer AG bei der erfolgreichen Abwehr von Maßnahmen des einstweiligen Rechtschutzes durch den Aufsichtsratsvorsitzenden zur Erzwingung eines bestimmten Abstimmungsverhaltens.

Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht:

  • Vertretung des durch Aktienoptionsgeschäfte in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags Geschädigten gegen die emittierende Bank.
  • Vertretung der deutschen Tochtergesellschaft einer ausländischen Bank. in ca. 220 gerichtlichen Verfahren bei der Abwehr von Prospekthaftungsansprüchen von Anlegern in mehreren geschlossenen Fonds.
  • Beratung eines Equity Arrangers bei der Abwehr von Rückgriffsansprüchen eines institutionellen Initiators geschlossener Fonds.
  • Beratung des Gesellschafters eines Unternehmens bei der Umsetzung eines Sanierungskonzepts der finanzierenden Banken.
  • Beratung der Aktionäre einer AG im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot eines Private Equity Investors an die Aktionäre der Muttergesellschaft der AG.

Beraterhaftung:

  • Vertretung des ehemaligen Gesellschafters eines insolventen Unternehmens gegen eine Unternehmensberatung, die den Chief Restructuring Officer für das Unternehmen gestellt hat, von dem die Insolvenz verursacht wurde.
  • Vertretung einer ausländischen Beteiligungsgesellschaft hinsichtlich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen eine Unternehmensberatung im Zusammenhang mit dem gescheiterten Erwerb eines Unternehmens.

Verfahren mit wirtschaftsstrafrechtlichem Hintergrund:

  • Beratung eines börsennotierten Unternehmens im Zusammenhang mit einer Short-Attacke.
  • Beratung eines börsennotierten Unternehmens im Zusammenhang mit dessen Nennung in den Paradise Papers.

Prozessrechtliche Beratung im allgemeinen Haftungsrecht

  • Beratung eines ausländischen Geschädigten zur Abwehr einer Torpedoklage der haftenden Versicherung in Deutschland.
  • Vertretung eines Versicherungsnehmers bei der Rückabwicklung von 24 Lebensversicherungen nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F.
  • Beratung des CEO einer GmbH bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen eines Insolvenzverwalters in Höhe von mehreren 100 Million EUR.
  • Beratung einer US Investment Company bei der Geltendmachung vertraglicher Ansprüche gegen drei deutsche OEMs.
  • Vertretung eines durch unwahre ehrverletzende Behauptungen Geschädigten im einstweiligen Rechtsschutz, im Hauptsacheverfahren und in der Zwangsvollstreckung.

Beratung in gesellschaftsrechtlichen Fragen

  • Beratung der Aktionäre einer AG bei der Veräußerung ihrer Aktien an die Muttergesellschaft der AG.
  • Beratung der Minderheitsgesellschafter eines Finanzdienstleistungsunternehmens bei dem Erwerb der von einer Landesbank gehaltenen Mehrheitsbeteiligung.
  • Beratung eines indischen Unternehmens bei der Errichtung einer gesellschaftsrechtlichen Struktur für dessen Roll-out in Europa.

POST M&A Streitigkeiten

  • Beratung eines Private Equity Fonds bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Unternehmens von einem Insolvenzverwalter.
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